Elternarbeit

Eine gute Kindergartenarbeit setzt eine gute Elternarbeit voraus.
Ihre Mitarbeit ist von großer Bedeutung, um gemeinsam die bestmögliche Voraussetzung für die Entwicklung der Kinder zu schaffen.

Um vielfältige Kontakte zu anderen Familien zu knüpfen, treffen wir uns zu verschiedenen Anlässen gemeinsam, z.B. bei

  • Familienwanderungen
  • Erntedankfest
  • Spielnachmittage
  • adventliche Feier
  • Tag der offenen Tür
  • Väterabend mit dem Kindergartenkind
  • Aktionen auf dem Außengelände z.B. Sandauswechseln, Gartengestaltung
  • Schulanfängerausflug
  • Waldtage
  • St. Martin Gesundheitstag nach Sebastian Kneipp

Die Arbeit im Kindergarten ist eine familienergänzende sowie unterstützende Aufgabe.

Gegenseitiges Vertrauen und Verständnis bilden die Grundlage für eine effektive Arbeit mit dem Kind und den Eltern.

Optimale Förderung kann nur bei einer kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Einrichtung ermöglicht werden.

Das Wohl des Kindes sollte stets im Vordergrund stehen.
Wir sind immer Ansprechpartner für die Eltern. Sie können jederzeit mit ihren Wünschen, Problemen etc. zu uns kommen.

Mitwirkungsmöglichkeiten die enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und KiTa

Elternberatung

Unsere beratende Funktion nehmen wir bereits durch Gespräche bei der Aufnahme des Kindes wahr, welche oft der erste Kontakt zwischen Eltern und Einrichtung sind. Des Weiteren folgen Vermittlung von Terminen, Informationen an unserer Infowand, Elternbriefe, Elternsprechtage, Elterngespräche nach terminlicher Absprache, Tür- und Angelgespräche, Gespräche mit Therapeuten oder Beratungsstellen uvm.

Elternbeirat

Die Mitwirkung ist gegeben durch die Wahl eines Elternrates, dessen Vertreter die Verbindung zwischen den Eltern, den pädagogisch tätigen Kräften und dem Träger herstellen und greift bei allen Angelegenheiten, die den Kindergarten betreffen.

Die Elternarbeit gliedert sich in drei wesentliche Bereiche:

Die Elternversammlung

  • wählt auf Gruppenebene aus ihrer Mitte je ein Mitglied des Elternrates und ein stellvertretendes Mitglied
  • hat das Recht, vom Träger und den pädagogisch tätigen Kräften Auskunft über alle den Kindergarten betreffenden Fragen zu verlangen und sich dazu zu äußern,
  • soll sich eine Geschäftsordnung geben, in der alle Verfahrensfragen geregelt sind.

Der Elternrat

  • hat das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit des Kindergartens zu beleben,
  • hat die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger des Kindergartens, den pädagogisch tätigen Kräften, dem Jugendamt und den sonst zuständigen Behörden zu fördern,
  • ist vor der Einstellung und Entlassung der pädagogisch tätigen Kräften zu hören,
  • ist vor der Festsetzung der Öffnungszeiten des Kindergartens durch das Jugendamt anzuhören

Der Rat der Tageseinrichtung

  • der Elternrat bildet gemeinsam mit Vertretern des Trägers sowie dem pädagogischem Personal den Rat der Tageseinrichtung
  • hat die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten,
  • hat Grundsätze für die Aufnahme von Kindern im Kindergarten zu vereinbaren,
  • hat sich um die erforderliche räumliche und sachliche Ausstattung und um eine ausreichende qualifizierte personelle Besetzung zu bemühen,
  • hat die Erziehungsberechtigten umfassend zu informieren und an der Willensbildung zu beteiligen.

Weitere Mitwirkungsmöglichkeiten Planung, Ausflüge, eigene Vorschläge und mehr